von | Jun 25, 2018 | Allgemein

In diesem Beitrag möchte ich allen unwissenden Fotografen, ob Profi oder Amateur, auf einen speziellen Paragraphen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hinweisen.  Man kann da, wie mir passiert, ganz schön in eine Falle tappen. Es geht um die sog. Besitzstandstörung.  Regulär „Anspruch wegen Besitzstörung§ 862c BGB. eine gut verständliche Erläuterung bietet Wikipedia Es geht dabei um Fotos die man auf dem Privatgrund einer Person oder einer Firma, oder Stiftung (siehe Urteil) macht.

Ich selber tappte in eine Falle bei dem Gutshaus Waterneversdorf. Dort fährt der ÖPNV und man denkt man befindet sich auf öffentlichem Grund. Weit gefehlt. Direkt in der S Kurve vor dem Gutshaus wechselt der öffentliche in den privaten Grund, was so nicht ersichtlich ist, da es keine Hinweisschilder gibt. Ich habe das Gut also fotografiert und die Fotos an den Grafen Waldersee, dem Eigentümer gemailt. Ich bot ihm die Bilder zur freien Verfügung an und fragte an, ob ich die Bilder auf meiner privaten Seite zeigen dürfe. Obwohl ich zu dem Zeitpunkt den o. g. Paragraphen noch nicht kannte, habe ich immer die Eigentümer um Erlaubnis gefragt, weil ich der Ansicht war und bin, dass das einfach zum guten Benehmen gehört. Es kam eine sehr unfreundliche Antwort auf meine E-Mail. Ich soll ihn zufrieden lassen. Nun beging ich den großen Fehler zu glauben, es wäre dem noblen Herrn Grafen egal. Wie ich über ein Jahr später feststellen musste gibt es keine stillschweigende Duldung in solchen Fällen. Dieser feine Herr ließ ein Jahr verstreichen, wahrscheinlich um sicher zu sein, dass ich die Mails nicht mehr hatte,  um mir dann seinen Anwalt auf den Hals zu hetzen. Dieser Advokat setzte dann den Streitwert auf 20.050,- € fest und verlangte dann 1500 ,- € „Schadenersatz“ wegen angeblich entgangener Lizenzgebühren., obwohl ich keines der Fotos verkauft hatte. Den hohen Streitwert wählte der Herr Anwalt, weil es ihm dadurch möglich war seine Rechnung von 1050,- € zu rechtfertigen. Ich wurde auch von anderen Fotografen gefragt, ob ich abgemahnt worden sei, da die mich per Google Bildersuche gefunden hatten. Der Herr Graf hat an mehreren  Stellen gut kassiert. Immerhin konnte ich ihm die Suppe versalzen, indem ich 6 andere Fotografen bundesweit rechtzeitig warnen konnte. Dem Anwalt dieses „ehrenwerten“ Adligen muss ich allerdings sogar noch dankbar sein, denn er hat behauptet, ich hätte einen „Schaden“ angerichtet. So hat meine Haftpflicht Versicherung den „Schaden“ im Rahmen der Abwehrdeckung gezahlt.  Dabei kam mir zu Gute, dass ich diverse Gutsherren als Leumundszeugen aufführen konnte. Alle bestätigten der Versicherung, dass ich um Erlaubnis gefragt hatte. Somit war meinerseits keine grobe Fahrlässigkeit gegeben und die Versicherung zahlte. Inzwischen hat die EU für unsagbar viel Verwirrung gesorgt. Man weiß bald nicht mehr was man noch fotografieren darf.